Treppenlift Preise / Kosten
Warum sind die Preise so unterschiedlich?
Exakte Preise können Ihnen gegenüber erst angegeben werden, wenn die konkreten Verhältnisse Ihrer Wohnung sowie Ihre Wünsche bekannt sind. Dass sich die Treppenlift-Preise zwischen gut 2.000 und knapp 20.000 Euro bewegen, liefert sicher nur einen groben Anhaltspunkt für Ihre persönlichen Kosten. Abhängig ist der tatsächliche Preis eines Treppenliftes von unterschiedlichen Faktoren. So sind einfache Treppenlifte mit einer Sitzschale deutlich günstiger als Plattformlifte, bei deren Nutzung Sie den Rollstuhl nicht verlassen müssen. Je nach Art und prognostiziertem Fortschreiten einer Gehbehinderung ist es oftmals sinnvoll, gleich einen Plattformlift einzubauen.
Das ist wirtschaftlicher als trotz der hierfür geringeren Preise einen zunächst gekauften einfachen Lift mit Sitzschale später gegen einen Plattformlift auszutauschen. Einen großen Einfluss auf die im konkreten Fall zu zahlenden Treppenlift-Preise übt die Beschaffenheit der Treppe aus. Die Anzahl der zu überbrückenden Stockwerke ist ebenso für die Kalkulation der Preise maßgeblich, wie möglicherweise vorhandene Treppenabsätze. Kurvige Treppen bewirken eine deutliche Zunahme der Herstellungs- und Einbaukosten. Zudem fallen je nach der Beschaffenheit Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihres Hauses unterschiedlich hohe Umbaukosten an, welche sich auf die konkreten Preise auswirken.
Förderungen / Zuschüsse in Bezug auf die Treppenlift Preise
Sie müssen die Treppenlift-Preise grundsätzlich nicht vollständig selbst bezahlen. Die Pflegeversicherung zahlt bereits einen Zuschuss in Höhe von 2557 Euro, wenn Sie als gehbehindert anerkannt und in Pflegestufe I eingeordnet sind. Dieser Zuschuss bleibt für alle Pflegestufen gleich. Gesetzliche Krankenkassen sind nicht zur Beteiligung an den Kosten eines Treppenliftes verpflichtet. Bei privaten Krankenversicherern richtet sich ein möglicher Zuschuss nach der Vertragsgestaltung. Falls Ihre Gehbehinderung durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, erhalten Sie meist einen Zuschuss durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Eine Besonderheit besteht zudem für am Arbeitsplatz benötigte Hilfsmittel. Wenn Sie ohne eine entsprechende Einrichtung Ihren Beruf nicht ausüben können, muss Ihr Arbeitgeber die Treppenlift-Preise nicht alleine tragen, sondern erhält finanzielle Unterstützung vom Integrationsamt oder Versorgungsamt beziehungsweise von der Hauptfürsorgestelle. Behinderungen durch Kriegs- oder Wehrdienstverletzungen können ebenfalls bezuschusst werden. Für Ihren häuslichen Treppenlift können Sie ein günstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Das KfW-Förderprogramm für einen altersgerechten Wohnungsumbau hilft Ihnen bei der Finanzierung der Treppenlift-Preise mit einer Darlehenshöhe bis zu 50.000 Euro.